Weblog-Archiv für 24. Juli 2008|Tagesarchiv
Betriebshaftpflicht für Existenzgründer
Ja, wer nicht als GmbH gründet, sondern erstmal als Einzelunternehmer startet, der haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
Kurz: von einem kleinen Fehler kann die gesamte Existenz abhängen.
Glücklicherweise gibt es ja Versicherungen. Allerdings ist das mal wieder nicht so einfach wie gehofft. Eine normale Betriebshaftpflicht deckt nämlich keineswegs die Schäden ab, die man als Unternehmer verursacht, sondern kümmert sich eher darum, dass man nicht für den Schaden aufkommt, den ein Besucher erleidet, wenn er über ein Kabel stolpert.
Was aber tun, wenn man als Systemadministrator sich vertippt und den ganzen Server lahmlegt? Das lässt sich auch versichern, aber die Summen sind so hoch, das man schon Pleite ist, nachdem man die erste Prämie gezahlt hat.
Hinzukommt, dass man häufig gezwungen ist, Aufgaben an Subunternehmer abzugeben, denn niemand kann alles- das ist auch durchaus gut und im Interesse des Kunden, aber: dem Kunden gegenüber haftet nicht der Subunternehmer, sondern man selbst. Klar, irgendwie kann man den Schaden dann wieder vom Subunternehmer einfordern, aber wenn man dann keine berufliche Rechtschutzverischerung hat (und ja, die ist auch richtig teuer) wird auch das wieder zu einem finanziellen Fiasko.
Ich wusste, dass das mit der Haftung hart wird, aber das das so heftig ist…
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