Archiv für Juli 2008|Monatliche Archivseite
Betriebshaftpflicht für Existenzgründer
Ja, wer nicht als GmbH gründet, sondern erstmal als Einzelunternehmer startet, der haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
Kurz: von einem kleinen Fehler kann die gesamte Existenz abhängen.
Glücklicherweise gibt es ja Versicherungen. Allerdings ist das mal wieder nicht so einfach wie gehofft. Eine normale Betriebshaftpflicht deckt nämlich keineswegs die Schäden ab, die man als Unternehmer verursacht, sondern kümmert sich eher darum, dass man nicht für den Schaden aufkommt, den ein Besucher erleidet, wenn er über ein Kabel stolpert.
Was aber tun, wenn man als Systemadministrator sich vertippt und den ganzen Server lahmlegt? Das lässt sich auch versichern, aber die Summen sind so hoch, das man schon Pleite ist, nachdem man die erste Prämie gezahlt hat.
Hinzukommt, dass man häufig gezwungen ist, Aufgaben an Subunternehmer abzugeben, denn niemand kann alles- das ist auch durchaus gut und im Interesse des Kunden, aber: dem Kunden gegenüber haftet nicht der Subunternehmer, sondern man selbst. Klar, irgendwie kann man den Schaden dann wieder vom Subunternehmer einfordern, aber wenn man dann keine berufliche Rechtschutzverischerung hat (und ja, die ist auch richtig teuer) wird auch das wieder zu einem finanziellen Fiasko.
Ich wusste, dass das mit der Haftung hart wird, aber das das so heftig ist…
GbR gründen- alles ganz einfach (?)
die GbR ist neben dem Einzelunternehmertum die einfachste Unternehmensform. Es braucht keine Notare, kein Stammkapital, eigentlich braucht es nicht mal einen Gesellschaftervertrag.
Wie einfach es dann wirklich ist, hängt aber wieder von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Sind alle Beteiligten der zukünftigen GbR Existenzgründer ist das kein Problem. Da macht man eine Buchhaltung, jeder hat seine Nummer für die Einkommensteuer und versteuert entsprechend seinen Anteil und die GbR hat eine gemeinsame Nummer für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.
Ist aber einer der GbR-Gründer bereits selbständig, und das dürfte nicht gerade selten sein, dann ist doch die Hilfe eines Steuerberaters notwendig. Endgültig konnte meine Internet-Recherche die Frage nicht beantworten, die meisten Quellen meinen jedoch, dass derjenige in dem Fall sein eigenes Gewerbe abmelden muss und mit der GbR ein neues anmelden.
Aber mal so von der rein emotionalen Seite: man will sein Gewerbe aber vielleicht gar nicht abmelden…. man hat das Baby so viele Jahre grossgezogen, dass man irgendwie doch sehr daran hängt. Dass das eigene Gewerbe zur GbR wird, das wäre ja ok, aber abmelden?
Und was passiert mit all den laufenden Sachen? Was ist mit der Anschaffung aus dem letzen Jahr die einen Restwert von 500€ hat? Alles Sachen, für die man dann teuer einen Steuerberater bezahlen muss um das alles zu klären.
Hinzu kommt, dass der Einzelunternehmer einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 25.000€ hat. Die GbR auch. Sprich: Gewerbesteuer fällt viel früher an, als wenn jeder sein eigenes kleines Gewerbe behalten hätte.
Wo ist also der Vorteil der GbR? Als mir die Idee der Gründung kam, hatte ich noch viele Argumente dafür, umso länger ich darüber nachdenke, desto weniger fallen mir aber ein…
Freiberufler? Gewerbetreibender?
Ja, was bin ich denn nun?
Und was will ich sein?
Als Projektmanager häng ich da so ein bisschen zwischen den Stühlen. Ist Auslegungssache. Das Finanzamt wird vermutlich auf Gewerbe plädieren, mit der KSK müsste man mal diskutieren. Wenn man es richtig formuliert, ist es aber eindeutig freiberuflich.
Es ist Spezialwissen vonnöten, man hat freie Entscheidungsgewalt und die Fachkenntnis wird eben frei eingesetzt und nicht nach Vorgaben abgearbeitet. Und beratend ist es auch.
Aber die Katalogberufe sind eben in einer Zeit enstanden, als es meinen Job noch gar nicht gab.
Die Frage ist nur- ist die Freiberuflichkeit wirklich ein so grosser Vorteil? Immer wieder liesst man, dass seit der Unternhmenssteuerreform die Gewerbesteuer gar keinen relevanten Punkt mehr ausmacht, weil sie mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann.
Dann steht da natürlich noch die IHK, die GEZ der Gewerbetreibenden. Pflichtmitgliedschaft ohne nennswerte Gegenleistung. Das ist ärgerlich und wenn das Unternehmen dann mal wirklich Umsatz macht auch ganz schön teuer.
Dafür ist man als Freiberufler doch eingeschränkter, was man so auf seine Rechnungen schreiben darf.
Und die KSK? Ist die wirklich von Vorteil? Klar, sie übernimmt die Hälfte der Krankenverischerungskosten. Das ist natürlich super. Dafür muss man aber auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Und das hatte ich eigentlich nicht vor. Bedeutet, 10% seines Gesamteinkommens in die RV zu stecken. Die man eigentlich gar nicht will.
Ein Rechenbeispiel eines Existenzgründers:
Monatliches Einkommen: 1500€. Krankenkasse privatversichert 280€. Macht mit KSK 140€ KV + 150€ RV = 290€ monatliche Kosten. Also etwas mehr, als wenn man nur die KV zahlen würde. Und dass man vom Staat mal Rente bekommt… naja, also… ich glaub nicht dran. Also will ich eigentlich auch nicht in die gesetzliche RV. Und vor allem will ich denen nicht 10% meines Einkommens geben, vor allem nicht am Anfang, wo das Geld eh schon so knapp ist.
Zweites Rechenbeispiel eines erfolgreich Selbständigen:
Monatliches Einkommen 3500€. Krankenkasse privat immer noch 280€. Macht bei der KSK dann 140€ KV + 350€ RV. Da sind wir dann deutlich teurer dran, wenn man eben nicht davon ausgeht, dass man mal Rente vom Staat bekommt.
Und zahlt man dann wirklich 210€ monatlich für IHK und Gewerbesteuer? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Müsste man mal ausrechnen… wenn nicht die Gewerbesteuerberechnung so kompliziert wäre und die IHK so ungern mit ihren Beiträgen rausrücken würde…. da steck ich die 210€ doch lieber in eine private Rentenversicherung.
Wer berät einen in solchen Fragen?
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