Rechts- und Steuerfallen

Problem: Als Existenzgründer hat man kein Geld für Anwälte und Berater. Aber genau dann braucht man sie am meisten. Oft bekommen Selbständige nur durch Zufall etwas von Gesetzen mit, und dann kann es teuer werden.

Einige Besipiele für Abgaben und Regelungen, die die wenigsten kennen:

Rentenversicherungspflicht für bestimmte Gruppen

Grundsätzlich sind Selbständige nicht RVpflichtig.Da die gesetzliche RV 20% aller Einnahmen ausmacht ist es gerade für Existenzgründer oft wichtig, dass man diesen Betrag anfangs einspart und erst mit dem einzahlen in eine private RV anfängt, wenn man es sich auch leisten kann. Nur gibt es Ausnahmen, dass sind die „besonders schutzbedürftigen“. Was an denen schutzbedürftiger ist, ist zwar nicht ersichtlich, aber wenn man nicht weiss, dass man zu dieser Gruppe gehört, kann es verdammt teuer werden, weil Nachzahlungen von (ich meine) 3 Jahren möglich sind. Das bedeutet für die meisten Selbstädigen den finanziellen Ruin.

Zahlen müssen diese beiden Gruppen: Selbständige mit nur einem Auftraggeber (das entspricht nicht der Scheinselbständigkeit, ist aber von den Kriterien her ähnlich) und Lehrberufe, also z.b. IT-Trainer die Seminare geben, Sprachlehrer, Aerobickurs-Leiter usw. Die Details dazu weiss ich auch nicht, hab das aus einem Newsletter erfahren, aber zumindestens letzteres war mir vorher nicht klar. Es geht wohl nicht um alle freien Lehrberufe und es macht einen Unterschied ob man Individualbetreuung macht oder „für die Masse“ und auch bei dem Selbständigen mit nur einem Auftraggeber ist es Einzelfallsache.

Unternehmenssteuerreform

Als das Thema aufkam, dachte ich, das würde mich gar nicht betreffen. Als Kleinunternehmer interessiert es nicht, wie Gewerbesteuer zukünftig angerechnet wird und was mit irgendwelchen degressiven und progressiven Abschreibungen ist. Hab die Meldungen mal überflogen und abgehakt.

Bis mir das Detail mit dem GWGs auffiel. Auf einmal können, bzw müssen alle Anschaffungen von unter 150€ sofort vom Gewinn abgezogen werden und alles zwischen 150€ und 1000€ braucht ein eigenes Verzeichnis, da werden am Jahresende die Ausgaben addiert und der ganze Pool dann über fünf Jahre abgeschrieben. Oder so. Denn die Pressemeldungen sind natürlich nicht so detalliert, dass man daraus erfährt, was man nun konkret machen muss. Sowas interessiert den normalen Unternehmer auch nicht, denn das macht ja der Steuerberater. Aber welcher Existenzgründer kann sich einen leisten? Den Existengründer betrifft es aber genauso wie den grossen Unternehmer…

Künstlersozialabgabe

Jeder, der regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler gibt, muss 5% des Auftragswerts an die KSK bezahlen. Das weiss wirklich keine Sau, auch grössere Unternehmen oft nicht. Aber- die KSK darf das nachfordern. Ob der Auftragnehmer dabei in der KSK versichert ist oder überhaupt versichert sein könnte, interessiert hier nicht. Alle Grafiker, Journalisten, Webdesigner u.v.m. die keine Kapitalgesellschaft sind – für Aufträge an sie muss die Künstlersozialabgabe bezahlt werden. Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt das nicht, wenn man denjenigen einmal beauftragt, aber sehr wohl, wenn man z.b. Programmierer ist, der Webdesign anbietet und das Design aber von jemand anderem machen lässt, also eine Rechung vom Designer bekommt. Oder eine Website hat, bei der man Texter bezahlt um sie mit Inhalten zu füllen. Details dazu, wen das jetzt wie betrifft, gibt es auf der Website der ksk.

eigene Website

Kein Unternehmen mehr ohne Website. Aber um eine Website wirklich abmahnsicher zu bekommen (insofern das überhaupt geht), muss man schon Internetrecht studieren gehen. Nennen von Markennamen, Haftung für Links und Foreneinträge, Informationspflichten im Impressum, Domainrecht…. sehr zu empfehlen ist es hier, sich bei diversen Newslettern anzumelden, die einen mit den aktuellen Urteilen versorgen, denn selbst hinterherkommen kann man da nicht. Vor allem, weil sich die Rechtslage da wirklich wöchentlich ändert…

Wenn mir noch mehr einfällt, werd ich es hier nachtragen….

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